Steuerberaterin Kerstin Boche

Wann führen Sie ein gemeinnütziges Unternehmen?

Handeln Sie mit Ihrem Unternehmen selbstlos und dienen Sie dem allgemeinen Wohl der Gesellschaft, erfüllen Sie mit Ihrem Unternehmen die Grundvoraussetzungen für die steuerliche Anerkennung als ein gemeinnütziger Verein.

Wir unterstützen Sie bei allen Angelegenheiten und geben Ihnen Antworten auf die Fragen, die Sie zum Gemeinnützigkeitsrecht in Schönewalde haben. Sie erfahren z. B., welche Änderungen sich durch das Jahressteuergesetz 2020 ergeben haben. Außerdem macht Ihr Gemeinnützigkeitsrecht in Schönewalde Sie auf die Vorteile aufmerksam, die Sie mit einem gemeinnützigen Verein steuerlich nutzen können.

Welche Änderungen ergaben sich durch das Jahressteuergesetz 2020?

Im Jahr 2019 hat der Bundesrat die Vorschriften zur steuerlichen Anerkennung eines gemeinnützigen Vereins umfassend reformiert. Ihr Gemeinnützigkeitsrecht in Schönewalde informiert Sie über die Änderungen, die das Jahressteuergesetz 2020 vorsieht. Sie gelten auch für den aktuellen Besteuerungszeitraum.

Zu den gemeinnützigen Zwecken, die ein Unternehmen verfolgen kann, gehören nach § 52 AO (Abgabenordnung) alle Maßnahmen, die dem Umweltschutz dienen. Mit der Änderung im Jahressteuergesetz 2020 stellt der Gesetzgeber klar, dass hierzu auch Vereinsaktivitäten zählen, die zu einer Verbesserung des Klimas führen.

Eine weitere Änderung sieht der § 57 AO für eine Holdinggesellschaft vor. Beteiligt diese sich an einem Verein oder einer Gesellschaft, die einen steuerbegünstigten Zweck verfolgt, verwirklicht auch die Holding unmittelbar diesen gemeinnützigen Zweck. Ihr Gemeinnützigkeitsrecht Schönewalde macht Sie darauf aufmerksam, dass dies nicht für Veranlagungszeiträume gilt, die vor dem 01. Januar 2021 geendet haben.

Über weitere Änderungen des Jahressteuergesetzes informieren wir Sie gerne, wenn Sie Kontakt zum Gemeinnützigkeitsrecht in Schönewalde aufnehmen.

Welche steuerlichen Vorteile hat ein gemeinnütziger Verein?

Ihr Gemeinnützigkeitsrecht in Schönewalde informiert Sie über die Steuerbefreiung, die Ihnen die Finanzverwaltung im Bereich der Ertragssteuern zusteht.

Ein Verein, der nicht gemeinnützig handelt, unterliegt mit dem erzielten zu versteuernden Einkommen der Körperschaftsteuer. Von dieser Pflicht werden Sie als gemeinnütziger Verein befreit. Die Veranlagung zur Körperschaftsteuer erfolgt nur insoweit, wie Sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führen. Was dies für Ihren individuellen Fall bedeutet, erfahren Sie von Ihrem Gemeinnützigkeitsrecht in Schönewalde.

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