Steuerberaterin Kerstin Boche

Steuerberatung Schönewalde: Von der Finanzbuchführung bis zu den Steuererklärungen

 

Als Unternehmer werden Ihnen verschiedene steuerliche Pflichten auferlegt. Sie erstellen nicht nur eine Finanzbuchführung und die Umsatzsteuervoranmeldung. Sie ermitteln Ihren steuerlichen Gewinn im Rahmen einer Einnahmenüberschussrechnung oder Sie fertigen eine Bilanz. Schließlich tragen Sie alle Ergebnisse in Ihren Steuererklärungen zusammen.

Ihre Steuerberatung in Schönewalde erweist sich bei der Erledigung aller Pflichten, die Sie für Ihr Unternehmen übernehmen, als zuverlässiger Partner. Wir betreuen Sie von der Erstellung der Finanzbuchführung bis zur Steuererklärung. Darüber hinaus stehen wir Ihnen gerne für weitere Fragen z. B. Rechtsformwahl oder im Rahmen einer umfassenden betriebswirtschaftlichen Beratung zur Verfügung.

Zu den Leistungen Ihrer Steuerberatung in Schönewalde zählen:

Finanzbuchführung
Betriebswirtschaftliche Auswertung
Umsatzsteuervoranmeldung
Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz
Steuererklärungen

Finanzbuchführung

Ob Sie zur Erstellung einer Finanzbuchführung in Schönewalde verpflichtet sind, hängt von der Höhe Ihres Umsatzes und weiteren Faktoren ab. Erfahren Sie von Ihrer Steuerberatung, warum sich das Führen eines Kassenbuchs und die Erstellung einer soliden Finanzbuchführung lohnen, wenn Sie als Freiberufler nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind. Sie nutzen für sich den Vorteil, dass Sie einen kompakten Überblick über die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens haben und nach Rücksprache mit Ihrer Steuerberatung in Schönewalde wissen, an welchen Schrauben Sie drehen, um das Betriebsergebnis zu verbessern.

Betriebswirtschaftliche Auswertung

Die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) erstellt Ihre Steuerberatung in Schönewalde im Rahmen der Finanzbuchführung. Sie gibt Ihnen monatlich, quartalsweise oder jährlich einen Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben. Nutzen Sie die BWA auch, um einen Vergleich zu einer früheren Abrechnungsperiode zu erhalten. Auf diese Weise wissen Sie, inwiefern sich Ihr Betriebsergebnis im Vergleich zum Vorjahr oder einem weiter zurückliegenden Zeitraum verändert hat.

Ihre Steuerberatung in Schönewalde weist Sie darauf hin, dass Sie die BWA auch nutzen können, um gegenüber der Krankenkasse oder anderen Institutionen die Höhe Ihrer Einnahmen zu deklarieren.

Umsatzsteuervoranmeldung

Die Umsatzsteuervoranmeldung fertigen Sie monatlich oder quartalsweise an, wenn Sie von Ihrem Finanzamt als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer eingestuft werden. Lassen Sie sich hierbei von der Steuerberatung in Ihrer Nähe unterstützen, ermitteln wir die zu zahlende Umsatzsteuer oder das Vorsteuerguthaben.

Ihre Steuerberatung in Schönewalde weist Sie darauf hin, dass Sie sich ein Vorsteuerguthaben von Ihrem Finanzamt erstatten lassen können. Das Vorsteuerguthaben ergibt sich, wenn Ihre Vorsteuern höher sind als Ihre Umsatzsteuertraglast. Gerne beraten wir Sie ausführlich zu diesem Thema und tragen die Verantwortung dafür, dass Sie die Frist zur Abgabe Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung nicht verpassen.

Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz

Als Freiberufler in Schönewalde ermitteln Sie Ihren Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung. Dabei stellen Sie den Betriebseinnahmen die Betriebsausgaben gegenüber. Von Ihrem Steuerberater erfahren Sie, welche Ausgaben Sie als Betriebsausgaben geltend machen können und wann das Finanzamt die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich anerkennt.

Führen Sie eine GmbH, sind Sie zur Aufstellung einer Bilanz in Schönewalde verpflichtet. Auch hier profitieren Sie von der Expertise, die Ihnen Ihre Steuerberatung bietet.

Steuererklärungen

Zur Deklaration der Umsätze aus Ihrem Unternehmen geben Sie die betrieblichen Steuererklärungen ab. Ihre Steuerberatung in Schönewalde erstellt für Sie die Körperschaftsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung und die Umsatzsteuererklärung.

Verpassen Sie den Termin, den das Gesetz für die Abgabe Ihrer Steuererklärungen vorsieht, kann das Finanzamt Sie mit Verspätungszuschlägen und Säumniszuschlägen belegen. Dies verhindern Sie, wenn Sie sich an Ihre Steuerberatung in Schönewalde wenden. Wir fühlen uns für eine korrekte Deklaration und eine termingerechte Übermittlung der Steuererklärungen verantwortlich. Um dies zu gewährleisten, führen wir die Übermittlung digital aus.

Ihre Steuerberatung in Schönewalde bietet Ihnen von der ersten Buchung in der Finanzbuchführung bis zur letzten Deklaration in der Steuererklärung eine umfassende Beratung. Auf Wunsch stehen wir Ihnen auch für die Wahl der richtigen Rechtsform oder eine solide Existenzgründungsberatung zur Verfügung.

Sie erreichen uns telefonisch oder Sie schreiben uns eine E-Mail, in der Sie uns kurz schildern, wie wir Sie bei der Erledigung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten unterstützen können.

Ihr Team von der Steuerberatung in Schönewalde freut sich darauf, Sie kennenzulernen.