Löhne Schönewalde – Profitieren Sie von einer korrekten und pünktlichen Erstellung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Die Lohn- uns Gehaltsabrechnung kostet Sie Monat für Monat viel Zeit. Immer wieder trifft der Gesetzgeber neue Regelungen, die Sie für Ihre Löhne in Schönewalde beachten müssen. Wir bieten Ihnen an, die Lohnabrechnung für Ihr Unternehmen in Schönewalde zu übernehmen. Profitieren Sie insbesondere von einer korrekten und pünktlichen Erstellung Ihrer Löhne.
Löhne in Schönewalde – Von der Stammdatenerfassung bis zur Korrespondenz mit den Sozialversicherungsträgern
Die Lohnbuchhaltung ist ein sehr weites Feld. Nach der Stammdatenerfassung müssen Stundenlöhne von Festgehältern unterschieden werden. Zählen Sie zu Ihrem Betrieb geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer, müssen Sie sich mit weitergehenden Regelungen auseinandersetzen. Hinzu kommt die Prüfung, ob Sie als angestellter Geschäftsführer mit Ihrem Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze überschritten haben.
Vertrauen Sie uns Ihre Löhne in Schönewalde an, unterstützen wir Sie gerne in allen Bereichen, die eine korrekte Lohnbuchhaltung erfordert. Wir sorgen für eine termingerechte Erstellung der Lohnabrechnungen und übermitteln die Lohnsteueranmeldung pünktlich an Ihr Finanzamt. Sollten sich sozialversicherungsrechtliche Fragen zu einem Ihrer Mitarbeiter ergeben, klären wir diese mit dem zuständigen Sozialversicherungsträger ab.
Darüber hinaus haben wir immer ein offenes Ohr, wenn Sie sich mit einer lohnsteuerrechtlichen Frage an uns wenden.
Löhne in Schönewalde – Wir halten gesetzliche Termine und Fristen ein
Der 10. Tag im Monat ist der Tag, bis zu dem die Lohnsteueranmeldung für den vorangegangen Monat dem Sachbearbeiter Ihres Finanzamts vorliegen muss. Auch für die Einreichung der Beitragsnachweise bei den Krankenkassen hat der Gesetzgeber feste Termine vorgesehen.
Übertragen Sie uns die Löhne in Schönewalde, sorgen wir dafür, dass Sie alle Termine und Fristen wahren.
Welche Sanktionen drohen bei einer verspäteten Abgabe Ihrer Löhne in Schönewalde?
Reichen Sie die Lohnsteueranmeldung für Ihr Unternehmen zu spät bei dem Finanzamt ein, kann Ihr Finanzamt gegen Sie einen Verspätungszuschlag erheben. Als Steuerschuldner gelten Ihre Arbeitnehmer. Aber als Arbeitgeber haften Sie nach dem Gesetz dafür, dass die Lohnsteueranmeldung termingerecht beim Finanzamt eingereicht und die zu zahlende Lohnsteuer fristgerecht überwiesen wird. Wird die Lohnsteuer zu spät bezahlt, bekommen Sie von Ihrem Finanzamt einen Säumniszuschlag auferlegt.