Steuerberaterin Kerstin Boche

Bilanzierung Schönewalde – Aktiva und Passiva sicher im Griff

 

Eine gute Bilanzierung in Schönewalde setzt voraus, dass Aktiva und Passiva regelgerecht und GoB-konform in einer Jahresbilanz ausgewiesen werden.

 

Bilanzierung in Schönewalde – was gilt für die Aktiva?

Die Aktiva einer Bilanz setzen sich aus dem Anlagevermögen und dem Umlaufvermögen zusammen. Bei einer korrekten Bilanzierung in Schönewalde kommt es darauf an, dass die Posten regelkonform ausgewiesen werden

Die Posten des Sachanlagevermögens dürfen höchstens mit ihren Anschaffungskosten angesetzt werden. Zu beachten sind auch die Abschreibungen, die nur auf die abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens vorgenommen werden dürfen. Hierzu zählt z. B. nicht der Grund und Boden, auf dem Ihr Betriebsgebäude steht.

Bei einer Bilanzierung in Schönewalde ist zudem das strenge Niederstwertprinzip zu beachten, das auch bei der Bewertung der Posten des Umlaufvermögens angewendet wird.

 

Bilanzierung in Schönewalde – Rückstellungen und andere Passiva

Die Rückstellungen haben bei der Bilanzierung in Schönewalde einen besonderen Hintergrund. Neben den Rückstellungen für die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer richtet sich das Augenmerk eines Bilanzerstellers auf die Rückstellungen aus drohenden Verlusten. Diese dürfen nach der momentanen Gesetzeslage nur in der Handelsbilanz eines Unternehmens ausgewiesen werden.

Neben den Rückstellungen müssen bei der Bilanzierung in Schönewalde auch die Verbindlichkeiten in der richtigen Höhe ausgewiesen werden. Speziell ist darauf zu achten, dass nach dem Vorsichtsprinzip noch nicht entstandene Verluste ausgewiesen werden müssen. Gewinne, die in Zukunft erst erwartet werden, dürfen dagegen noch nicht in die Bilanz aufgenommen werden.

 

Bilanzierung in Schönewalde – Basis für eine korrekte Steuerdeklaration

Eine solide Bilanzierung in Schönewalde ist die Grundlage für eine korrekte Steuerdeklaration. Dies betrifft den bilanzierenden Unternehmer, der vom Finanzamt zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung und einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet wird. Führt der Betriebsinhaber ein Einzelunternehmen oder ist er Mitunternehmer einer Personenhandelsgesellschaft, ergibt sich aus der Gewinnermittlung die Basis für die einkommensteuerliche Veranlagung.

Eine gute Bilanzierung in Schönewalde kümmert sich auch um Kleinunternehmer und Freiberufler. Diese stellt der Gesetzgeber von einer Anfertigung der Bilanz frei. Sie ermitteln ihren Gewinn im Rahmen einer Einnahmenüberschussrechnung.