Steuerberaterin Kerstin Boche

Steuerberater Schönewalde: Professionelle Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

 

Von einer guten Beratung in steuerlichen Angelegenheiten profitieren Sie als Privatperson und als Unternehmer. Erfahren Sie nachfolgend, wie Ihr Steuerberater in Schönewalde Sie bei Ihren individuellen Fragestellungen Einkommensteuererklärung oder zur Körperschaftsteuererklärung Ihrer GmbH unterstützen kann.

Steuerberater Schönewalde für Privatpersonen

Ihr Steuerberater in Schönewalde fühlt sich verantwortlich für die Erstellung und termingerechte Abgabe Ihrer Steuererklärungen als Privatperson. Dies sind:

Einkommensteuererklärung
Körperschaftsteuererklärung

Einkommensteuererklärung

Erzielen Sie als Privatperson in Schönewalde eine der sieben Einkunftsarten, die für die Einkommensteuer relevant sind, geben Sie eine Einkommensteuererklärung bei Ihrem Finanzamt ab. Zu diesen Einkunftsarten rechnen die Einkünfte aus einer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit und die Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Ihr Steuerberater unterstützt Sie bei der Zusammenstellung der Einnahmen. Üben Sie eine freiberufliche Tätigkeit aus, ermitteln Sie Ihren steuerpflichtigen Gewinn im Rahmen einer Einnahmenüberschussrechnung. Das Ergebnis deklarieren wir in Ihrer Einkommensteuererklärung.

Erbschaftssteuererklärung

Kommen Sie als Erbe oder Teil einer Erbengemeinschaft in unsere Steuerberaterkanzlei in Schönewalde, beraten wir Sie umfassend bei der Erstellung Ihrer Erbschaftssteuererklärung. Ihr Steuerberater zeigt Ihnen auf, wie das geerbte Vermögen ermittelt wird und welche Nachlassverbindlichkeiten dazu führen, dass Sie weniger Erbschaftsteuer zahlen. Bei der Erstellung der Erbschaftssteuererklärung berücksichtigen wir auch die steuerlichen Freibeträge, die das Gesetz vorsieht.

Steuerberater Schönewalde für Unternehmen

Führen Sie ein Unternehmen, geben Sie zusätzlich zu den privaten Steuererklärungen die betrieblichen Steuererklärungen ab. Ihr Steuerberater in Schönewalde unterstützt Sie bei der Erstellung und Abgabe der folgenden Steuererklärungen:

Körperschaftsteuererklärung
Gewerbesteuererklärung
Umsatzsteuererklärung

Körperschaftsteuersteuererklärung

Sie führen eine GmbH oder Sie sind an einer anderen Kapitalgesellschaft (z. B. Limited oder Unternehmergesellschaft) beteiligt. Dann müssen Sie für Ihr Unternehmen bei dem zuständigen Finanzamt eine Körperschaftsteuererklärung einreichen. Ihr Steuerberater in Schönewalde berät Sie individuell zu der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens und zeigt Ihnen auf, welche steuerlichen Abzugsmöglichkeiten sich für Sie anbieten, um Ihre Steuerlast zu senken.

Gewerbesteuererklärung

Die Abgabe einer Gewerbesteuererklärung wird für die verpflichtend, wenn Sie gewerbliche Einkünfte erzielen. Unerheblich ist, ob Sie ein gewerbliches Einzelunternehmen führen, an einer Personengesellschaft beteiligt sind oder Sie Anteile an einer GmbH in Schönewalde besitzen.

Für die Abgabe einer Gewerbesteuererklärung gelten dieselben Fristen wie für die Abgabe der Einkommensteuererklärung. Beauftragen Sie Ihren Steuerberater mit dieser Aufgabe, besteht die Möglichkeit einer Fristverlängerung.

Ihr Steuerberater macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie als Einzelunternehmer oder als Personengesellschaft von dem Gewerbesteuerfreibetrag profitieren. Dieser liegt derzeit bei 24.500 Euro. Nehmen Sie wegen der Erstellung einer Gewerbesteuererklärung oder der Inanspruchnahme des Gewerbesteuerfreibetrags gerne Kontakt zu unserem Steuerbüro in Schönewalde auf.

Umsatzsteuererklärung

Als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer in Schönewalde geben Sie einmal jährlich eine Umsatzsteuerjahreserklärung ab. Damit Sie die Frist für die Abgabe der Steuererklärung nicht versäumen, übermitteln wir die Umsatzsteuererklärung auf digitalem Weg. Vorher tragen wir dafür Sorge, dass alle Umsatzsteuerbeträge und die Vorsteuern korrekt ermittelt wurden.

Sind Sie zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet, tragen wir die Zahlen in einer soliden Finanzbuchhaltung zusammen. Auf Wunsch beantragen wir für Sie eine Dauerfristverlängerung. So bleibt Ihnen mehr Zeit, die Unterlagen entsprechend vorzubereiten.

Kommen Sie als Kleinunternehmer zu Ihrem Steuerberater in Schönewalde, erfahren Sie von uns, ob und zu welchem Zeitpunkt für Sie eine Option zur Umsatzbesteuerung in Betracht kommt.

Wie finden Sie Ihren Steuerberater in Schönewalde

Sie möchten Ihre Einkommensteuererklärung oder Ihre Umsatzsteuererklärung korrekt erstellen und termingerecht bei Ihrem Finanzamt einreichen? Dann lassen Sie sich gerne von Ihrem Steuerberater in Schönewalde unterstützen. Als Privatperson bersten wir Sie umfassend in einkommensteuerrechtlichen und erbschaftsteuerrechtlichen Fragestellungen. Kommen Sie als Unternehmer zu Ihrem Steuerberater in Schönewalde, erstellen wir Ihre betrieblichen Steuererklärungen. Als Existenzgründer profitieren Sie von einer innovativen Existenzgründungsberatung. Überdies zeigen wir Ihnen auf, welche Rechtsform Ihrem Unternehmen Vorteile verschafft.

Rufen Sie uns gerne an und schildern Sie uns Ihr steuerliches Anliegen. Alternativ schreiben Sie uns eine kurze E-Mail und Sie besuchen uns in unserem Steuerbüro.

Ihr Steuerberater in Schönewalde freut sich auf eine konstruktive Zusammenarbeit.